Ihre persönliche Kanzlei in der Region Stuttgart

  Tätigkeitsschwerpunkt Wohnungseigentumsrecht

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder der Teilung eines Grundstücks entsteht rechtlich eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt nicht nur die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, sondern vielmehr auch das Verhältnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber der Hausverwaltung und Dritten. Aus unserer langjährigen praktischen Erfahrung heraus kann es insbesondere bei nachfolgenden Punkten im Wohnungseigentumsrecht zu einem Beratungsbedarf kommen:

Unsere Kanzlei vertritt daher sowohl Wohnungseigentümer als auch Hausverwaltungen bei allen Fragestellungen und Problemen im Zusammenhang mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Kosten

Die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung werden bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem wirtschaftlichen Interesse der von uns vertretenen Partei bestimmt. Nähere Informationen und einen Gebührenrechner finden sie z.B. unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

Darüber hinaus werden die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung bei Wohnungseigentumsstreitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in der Regel durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Je nach Einzelfall kann außergerichtlich eine Beratung bzw. anwaltliche Tätigkeit auch auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, also einem Zeithonorar, nach einem festen Stundensatz erfolgen. Der Stundensatz beträgt € 250,- zzgl. USt., somit € 297,50. Wird keine Vergütungsvereinbarung hinsichtlich einer Erstberatung getroffen und ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr höchstens € 190,- zzgl. USt.

Ihre Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsrecht sind Herr Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Bilal Üzüm und Frau Rechtsanwältin Nicole Rehm

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Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

  Kontaktdaten

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