Ihre persönliche Kanzlei in der Region Stuttgart

  Wir beraten Betriebsräte

Wir unterstützen Sie, wenn Sie in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gründen wollen. Besteht bereits ein Betriebsrat, vertreten wir diesen zunächst in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht und Einigungsstellenverfahren. Hier kann eine Beauftragung ohne vorherige Rücksprache mit der Geschäftsleitung erfolgen, da die Kosten unmittelbar der Arbeitgeber tragen muss.

Darüber hinaus bieten wir Betriebsräten unsere Beratung bei allen Fragen der Mitbestimmung, dem Prüfen und Aushandeln von Betriebsvereinbarungen, bei Betriebsänderungen bei dem Verhandeln von Interessenausgleich und Sozialplan, bei personellen Einzelmaßnahmen wie z.B. Einstellung und Kündigung, bei Fragen der Kostenübernahme für Schulungen, bei Informations- und Einsichtsrechten in Unterlagen des Arbeitgebers sowie bei allen sonstigen Fragen im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit an. Bei einer Betriebsänderung kann sich der Beratungsanspruch unmittelbar aus § 111 BetrVG ergeben, sonst ist im Beratungsbereich eine vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gem. § 80 Abs. 3 BetrVG erforderlich. Dabei besteht aber bei einem Nachweis des Beratungsbedarfes ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für eine Beratung. Um diesen geltend zu machen, stellen wir Ihnen gerne ein Muster für einen Betriebsratsbeschluss und ein Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber zur Verfügung.

Zur Erleichterung der Abstimmung mit der Geschäftsleitung bieten wir verschiedene Beratungsmodelle an:

Ferner bieten wir eigene Schulungen für Betriebsräte zu den Themen Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht an. Scheuen Sie sich nicht, uns direkt hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten hierfür anzusprechen.

Über das Institut für Betriebsratsschulungen (ifb) können überdies mit Rechtsanwalt Dr. Knut Schnabel, Rechtsanwalt Üzüm oder anderen Experten als Dozenten Inhouse-Seminare zu einer Vielzahl von Themen gebucht werden. Informieren Sie sich im Internet über die Bedingungen sowie die vielen Seminarangebote für Betriebsräte in ganz Deutschland.

Ihre Ansprechpartner für die Beratung von Betriebsräten in arbeitsrechtlichen Dingen sind die Fachanwälte für Arbeitsrecht Dr. Knut Schnabel und Bilal Üzüm.


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Kanzlei Schnabel und Kollegen, Stuttgart-Bad Cannstatt

  Kontaktdaten

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