Ihre persönliche Kanzlei in der Region Stuttgart

  Tätigkeitsschwerpunkt Straßenverkehrsrecht

Als Teilnehmer am Straßenverkehr besteht zu jeder Zeit die Gefahr, zufällig, durch eigene Unachtsamkeit oder durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Oft weiß der Geschädigte in diesen Fällen nicht, was ihm zusteht. Auch kann es wegen eines solchen Verkehrsunfalls häufig zu Bußgeld- oder Strafverfahren kommen, die ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben können.

Wir beraten und vertreten Sie daher effektiv und kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.


Verkehrsunfall

Bei Verkehrsunfällen übernehmen wir für Sie nicht nur dessen Regulierung, sondern beraten Sie auch umfassend u.a. bei der Geltendmachung von Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten oder Wertminderung. Bei Personenschäden setzen wir Ansprüche z.B. auf Schmerzensgeld oder Verdienstausfall gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer durch.

Zur Vorbereitung eines gemeinsamen Besprechungstermins können Sie gerne auf unser Formular Unfallbogen zurückgreifen und es mit den wichtigsten Informationen ausgefüllt uns wieder zukommen lassen.


Autokauf

Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch bei allen relevanten Fragen rund um den Kauf bzw. Verkauf, Leasing und die Reparatur von Kraftfahrzeugen.


Straf- und Bußgeldverfahren

Bei Straf- und Bußgeldverfahren nehmen wir Ihre Rechte wahr. Gerade hier ist eine frühzeitige anwaltliche Vertretung empfehlenswert, da in sehr vielen Fällen die Entziehung einer Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot droht.


Fahrerlaubnis

In verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten stehen wir Ihnen gegenüber Behörden und Gerichten im Zusammenhang mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis, der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis oder der Gültigkeit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis zur Seite.


Kosten

Grundsätzlich bestimmen sich die Rechtsanwaltsgebühren nach der Höhe des Streitwerts mit Ausnahme von Bußgeld- und Strafverfahren. Hier gelten Rahmengebühren.

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, so werden in der Regel die Kosten unserer Beauftragung von dieser übernommen. Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer die Anwaltskosten. Nähere Informationen und einen Gebührenrechner finden sie z.B. unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

In Strafverfahren besteht darüber hinaus noch die Besonderheit, dass bei besonders schwerwiegenden Delikten eine Bestellung als Pflichtverteidiger möglich ist. In diesem Fall werden die Kosten der Verteidigung von der Staatskasse übernommen.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Straßenverkehrsrecht ist Herr Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Schmitt.

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Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

  Kontaktdaten

Brunnenstaße 19
70372 Stuttgart
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