Ihre persönliche Kanzlei in der Region Stuttgart

  Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht

Auf dem Gebiet des Mietrechts beraten und vertreten wir Sie bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Hierbei sind wir sowohl im Bereich des Wohn- als auch des Gewerberaummietrechts für Sie tätig.


Mietvertrag

Wir gestalten für Sie Wohn- und Gewerberaummietverträge. Es ist uns dabei ein großes Anliegen, dass der Vertrag auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist und ihre Interessen individuell berücksichtigt werden. Selbstverständlich prüfen wir auch Ihren bereits geschlossenen Mietvertrag


Kündigung

Auch im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietverhältnisses sind wir für Sie vollumfänglich tätig. Wir fertigen für Sie alle Arten von Kündigungen, sei es eine fristlose oder eine ordentliche Kündigung. Mietaufhebungsvereinbarungen gehören ebenfalls zu unserem Tätigkeitsumfang. Selbstverständlich unterstützen wir sie auch bei der Abwehr von unberechtigten Kündigungen.


Mietrückstände/Mieterhöhung/Mietminderung

Wir machen für Sie Mietrückstände geltend und helfen Ihnen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche, beispielsweise wegen vom Mieter verursachter Beschädigungen oder unterlassener Schönheitsreparaturen. Außerdem berechnen wir für sie die zulässige Miete und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Mieterhöhungen.


Kaution/Nebenkostenabrechnungen

Wir helfen ihnen bei der Rückforderung Ihrer Mietsicherheit (Kaution) nach Beendigung des Mietverhältnisses und prüfen Ihre Nebenkostenabrechnung.


Räumungs- und Zahlungsprozesse

Erforderlichenfalls setzen wir Ihre Rechte auch vor Gericht durch und sorgen später für die Sicherung und Beitreibung Ihrer Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung.


Kosten

Werden Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht, erfolgt die Abrechnung in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren. Diese sind abhägig vom Gegenstandswert der Angelegenheit, also dem wirtschaftlichen Interesse, und werden bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung in der Regel von dieser übernommen. Sie lassen sich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entnehmen. Nähere Informationen und einen Gebührenrechner finden Sie z.B. unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

Außergerichtlich kann, je nach Einzelfall, eine Beratung bzw. anwaltliche Tätigkeit auch auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, die ein Zeithonorar nach einem festen Stundensatz vorsieht, erfolgen. Der Stundensatz beträgt € 250,-- zzgl. USt., somit € 297,50. Wird keine Vergütungsvereinbarung hinsichtlich einer Erstberatung getroffen, beträgt die Gebühr höchstens € 190,-- zzgl. USt., mithin € 226,10, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.

Ihre Ansprechpartner im Bereich des Mietrechts sind Herr Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Bilal Üzüm und Frau Rechtsanwältin Nicole Rehm

Kanzlei Schnabel und Kollegen, Stuttgart-Bad Cannstatt

  Kontaktdaten

Brunnenstaße 19
70372 Stuttgart
Tel. 0711 / 794 859-0
Fax 0711 / 794 859-10
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