Ihre persönliche Kanzlei in der Region Stuttgart

  Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht

Wir vertreten Sie als Strafverteidiger bei einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und selbstverständlich auch vor den Strafgerichten. Gerade im Bereich des Strafrechts ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts bei einem eingeleiteten Strafverfahren dringend zu empfehlen, da nur auf diesem Wege eine optimale Strafverteidigung von Beginn an gewährleistet werden kann. Wir sind insbesondere darauf bedacht, noch während des polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens eine Verfahrensbeendigung herbei zu führen, um vor allem die Durchführung eines gerichtlichen Strafverfahrens zu vermeiden.

Sollten Sie uns allerdings erst nach der Zustellung eines Strafbefehls oder einer Verurteilung im erstinstanzlichen Verfahren durch ein Strafgericht beauftragen, nehmen wir auch in diesen Fällen gerne Ihre rechtlichen Interessen wahr, um eine Aufhebung der für Sie ungünstigen Entscheidung zu erreichen. In den vorhergehend genannten Fällen müssen allerdings zunächst zwingend die gesetzlich bestehenden Fristen für die Einlegung eines Rechtsmittels, bei einem Strafbefehl sind dies zwei Wochen nach postalischer Zustellung und bei einem Urteil eine Woche nach Verkündung, beachtet werden, damit hier kein Rechtsverlust stattfindet. Insbesondere in nachfolgenden Gebieten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Verkehrsstrafsachen

Gerade bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr, wie zum Beispiel dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung sowie Nötigung, besteht die große Gefahr, dass neben einer Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in vielen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder zumindest ein Fahrverbot droht. Es ist daher in diesen Fällen eine frühzeitige anwaltliche Vertretung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden empfehlenswert.


Wirtschaftsstrafverfahren

Auch als Unternehmer kann man sehr schnell in den Blickpunkt der Strafverfolgungsbehörden gelangen. Dies betrifft insbesondere Steuer- und Insolvenzstraftaten sowie den Vorwurf nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldete Arbeitnehmer zu beschäftigen.


Vertretung von Geschädigten einer Straftat

Darüber hinaus vertreten wir selbstverständlich auch Geschädigte von Straftaten und führen sowohl Privat- als auch Nebenklageverfahren durch, um gegebenenfalls sowohl entsprechende zivilrechtliche Schadensersatz- als auch Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.


Kosten

Die Gebühren eines Strafverteidigers bemessen sich nach dem geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Anders als z.B. in zivilrechtlichen Streitigkeiten gelten im Strafverfahren allerdings Rahmengebühren.

Gerade im Bereich der Verkehrsstrafsachen werden bei Fahrlässigkeitsdelikten (zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung) in der Regel die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Dies gilt für Vorsatzdelikte (zum Beispiel bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) auch dann, wenn das Strafverfahren eingestellt wird. Allerdings kann bei umfangreichen und schwierigen Fällen eine gesondert zu treffende Vergütungsvereinbarung erforderlich sein. Dies bestimmt sich jedoch nach den Besonderheiten des Einzelfalles. Nähere Informationen und einen Gebührenrechner finden sie z.B. unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

Im Strafverfahren gilt darüber hinaus noch die Besonderheit, dass bei besonders schwerwiegenden Delikten eine Bestellung als Pflichtverteidiger möglich ist. In diesem Fall werden die Kosten der Verteidigung von der Staatskasse übernommen.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist Herr Fachanwalt für Strafrecht Michael Schmitt.

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Kanzlei Schnabel und Kollegen, Stuttgart-Bad Cannstatt

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