Ihre persönliche Kanzlei in der Region Stuttgart

  Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht

Wir beraten Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten und stellen für Sie die erforderlichen Anträge bei Gericht, bei besonderer Dringlichkeit auch im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes. Außerdem sind wir für Sie begleitend in Mediationsverfahren tätig.

Wir nehmen uns Zeit für Sie und hören uns Ihre Probleme und Wünsche an. Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen bestehende Probleme im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung und schlagen Ihnen konkrete Lösungsmöglichkeiten vor. Damit die hierfür erforderlichen Informationen bereits bei der ersten Besprechung vorhanden sind, finden Sie hier Formulare, die Sie uns ausgefüllt vor der ersten Besprechung faxen oder mailen können. Auf diese Weise sind wir schon im Vorfeld über Ihr Anliegen informiert und können die erste Besprechung effektiver gestalten. Selbstverständlich können Sie die Formulare auch zur ersten Besprechung mitbringen.

Wir achten darauf, dass die von Ihnen zu tragenden Kosten so gering wie möglich sind. Insbesondere bei einer Scheidung können unter Umständen erhebliche Kosten eingespart werden.


Ehevertrag

Um Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über die Aufteilung der Güter, den Umfang und das Bestehen von Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüchen für den Fall des Scheiterns der Ehe vorzubeugen, ist es häufig sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen. Ein solcher Vertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen und soweit erwünscht auch geändert werden. Wir beraten Sie und gestalten für Sie und ihren Ehepartner einen interessengerechten Ehevertrag, der im Anschluss noch notariell beurkundet werden muss. Darüber hinaus prüfen wir den Ehevertrag auch dahingehend, ob er für den Erbfall erbrechtliche oder erbschaftsteuerrechtliche Konsequenzen hat.


Trennung und Scheidung

Im Zusammenhang mit einer Trennung treten erfahrungsgemäß häufig Fragen zum Trennungs- und Kindesunterhalt sowie der Nutzung der Ehewohnung auf. Wir zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf und sorgen ggf. dafür, dass Ihre Interessen so schnell wie möglich durchgesetzt werden. Schließlich beraten wir Sie im Hinblick auf eine bevorstehende Scheidung und die damit verbundenen Folgen (nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Umgangsrecht, Sorgerecht etc.). Wir klären Sie über Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche auf und sichern deren wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.


Ehegatten- und Kindesunterhalt

Wir berechnen für Sie Ansprüche auf Kindes- und Ehegatttenunterhalt und machen diese für Sie geltend, bei Eilbedürftigkeit auch im Wege eines Eilverfahrens. Bereits bestehende Unterhaltstitel setzen wir notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durch. Werden Sie auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommen, klären wir die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche und verteidigen sie gegen unberechtigte Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht.


Zugewinnausgleich

Bei Trennung oder Scheidung stellt sich die Frage, wie die während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte aufgeteilt werden. Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was in der Regel dann der Fall ist, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, findet vorrangig ein Ausgleich über den Zugewinn statt. Es erfolgt ein hälftiger Wertausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Ausgleichsanspruch zusteht und machen diesen sodann für Sie geltend.


Vermögensauseinandersetzung

Während einer Ehe werden häufig gemeinsame Vermögenswerte geschaffen. In erster Linie ist hier an Immobilien und Grundstücke zu denken. Auch bei Bankkonten, Spar- und Wertpapierkonten sowie Unternehmensbeteiligungen und Gesellschaftsanteilen können jedoch gemeinsame Vermögenswerte bestehen. Erst wenn die Ehe scheitert, rückt die Frage nach der Eigentumszuordnung oder Verteilung vorhandener Belastungen in den Vordergrund. Die Ehepartner sollten sich darüber verständigen, wie mit den gemeinsamen Vermögenswerten weiter verfahren werden soll. Ist dies nicht möglich, drohen nicht selten finanzielle Nachteile. Wird z.B. bei gemeinsamem Eigentum an einer Immobilie die Teilungsversteigerung durch einen Ehegatten betrieben, führt dies nicht selten dazu, dass am Ende beide Ehepartner schlechter gestellt sind als im Falle einer einvernehmlichen Lösung. Wir helfen Ihnen dabei, konstruktive und interessengerechte Lösungen zu finden.


Versorgungsausgleich

Wir klären Ihre Ansprüche auf Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Renten- und sonstigen Versorgungsanwartschaften oder prüfen für Sie bei Bedarf, ob ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Betracht kommt.


Elterliche Sorge und Umgangsrechts

Auch in umgangs- oder sorgerechtlichen Angelegenheiten sind wir für Sie da und kümmern uns darum, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir klären Sie über Ihre Rechte und die Rechte Ihres Kindes auf und setze diese, soweit erforderlich, bei Gericht für Sie durch.


Kosten

Außergerichtlich erfolgt die Beratung in aller Regel auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, die ein Zeithonorar mit einem festen Stundensatz vorsieht. Der Stundensatz beträgt derzeit € 250,-- zzgl. USt., somit derzeit € 297,50 brutto. Eine Erstberatung kostet höchstens € 190,-- zzgl. USt., somit derzeit € 226,10 brutto. In Einzelfällen, wie bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages, kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Werden Ansprüche gerichtlich geltend gemacht oder abgewehrt, erfolgt die Abrechnung in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren. Diese sind abhängig vom Gegenstandswert der Angelegenheit, also dem wirtschaftlichen Interesse. Rechtsschutzversicherungen zahlen in Familiensachen in der Regel nicht. Die Gebühren lassen sich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entnehmen. Nähere Informationen und einen Gebührenrechner finden sie z.B. unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

Bitte zögern Sie nicht, uns direkt bezüglich der voraussichtlichen Kosten anzusprechen.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Familienrecht ist Herr Fachanwalt für Familienrecht Arnd Pfeil.

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Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

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